Gliederungszahl

1212/32–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Jaidhof

Ausgabedatum

21.11.1991

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Jaidhof

1212/32–0

Kundmachung

126/91

1991-11-21

Blatt 1

Ausgegeben am21.11.1991

Jahrgang 1991126. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Jaidhof

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 8. Oktober 1991, Zl. II/1-M-221-91, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6, der Gemeinde Jaidhof das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Grün eine aus dem Schildfuß wachsende goldene Zinnenmauer mit zinnenbekröntem Mittelturm und schwarzer Toröffnung, darüber ein springender goldener Hirsch mit achtendigem Geweih, links und rechts oben von je einer goldenen Korngarbe begleitet.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Jaidhof festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Grün” genehmigt.