Gliederungszahl

1212/33–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Muggendorf

Ausgabedatum

12.02.1992

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Muggendorf

1212/33–0

Kundmachung

11/92

1992-02-12

Blatt 1

Ausgegeben am12.02.1992

Jahrgang 199211. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Muggendorf

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 3. Dezember 1991, Zl. II/1-M-502-91, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6, der Gemeinde Muggendorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In grünem Schild erniedrigt ein silberner Wellenbalken, darüber ein springender Hirsch mit achtendigem Geweih, im Schildfuß eine goldene Sapine schräg gekreuzt mit einer goldenen Hacke.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Muggendorf festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb” genehmigt.