Gliederungszahl

1212/35–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Gemeindefarben für die Gemeinde Hollenthon

Ausgabedatum

10.04.1992

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Gemeindefarben für die Gemeinde Hollenthon

1212/35–0

Kundmachung

45/92

1992-04-10

Blatt 1

Ausgegeben am10.04.1992

Jahrgang 199245. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Hollenthon

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 3. März 1992, Zl. II/1-M-492-92, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6, der Gemeinde Hollenthon das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Ein grüner Schild, gespalten durch eine aus dem Schildfuß wachsende stilisierte goldene Tanne, davor ein rechtsgewendeter schwarzer Basilisk mit emporgeringeltem Stachelschwanz, rechts und links oben je eine silberne heraldische Lilie.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Hollenthon festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb” genehmigt.