Gliederungszahl

1212/37–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Warth

Ausgabedatum

29.05.1992

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Warth

1212/37–0

Kundmachung

63/92

1992-05-29

Blatt 1

Ausgegeben am29.05.1992

Jahrgang 199263. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Warth

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 31. März 1992, Zl. II/1-M-385-92, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6, der Gemeinde Warth das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In rotsilberrotem Bindenschild ein aufgerichteter, herschauender goldbekrönter Löwe in gewechselten Farben”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Warth festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß” genehmigt.