Gliederungszahl

1212/38–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Tulbing

Ausgabedatum

04.09.1992

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Tulbing

1212/38–0

Kundmachung

104/92

1992-09-04

Blatt 1

Ausgegeben am04.09.1992

Jahrgang 1992104. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Tulbing

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 16. Juni 1992, Zl. II/1-M-461-92, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6, der Gemeinde Tulbing das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Ein schräglinks geteilter Schild, oben in Gold ein rotes Mauritiuskreuz, unten in Grün eine goldene Sonnenblume”.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Tulbing festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Rot” genehmigt.