Gliederungszahl

1652/2–0

Titel

Verordnung über die Genehmigung der Aufnahme der Gemeinde Wienerwald in den Gemeindewasserleitungsverband der Triestingtal- und Südbahngemeinden

Ausgabedatum

04.09.1992

Verordnung über die Genehmigung der Aufnahme der Gemeinde Wienerwald in den Gemeindewasserleitungsverband der Triestingtal- und Südbahngemeinden

1652/2–0

Stammverordnung

106/92

1992-09-04

Blatt 1

Ausgegeben am04.09.1992

Jahrgang 1992106. Stück

Die NÖ Landesregierung hat am 20. Juli 1992 aufgrund des § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Gemeindewasserleitungsverband der Triestingtal- und Südbahngemeinden, LGBl. 1652–1 , verordnet:

Verordnung über die Genehmigung der Aufnahme der Gemeinde Wienerwald in den Gemeindewasserleitungsverband der Triestingtal- und Südbahngemeinden

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die von der Vollversammlung des Gemeindewasserleitungsverbandes der Triestingtal- und Südbahngemeinden beschlossene Aufnahme der Gemeinde Wienerwald wird genehmigt.