Gliederungszahl

1212/39–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Waidmannsfeld

Ausgabedatum

24.09.1992

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Waidmannsfeld

1212/39–0

Kundmachung

113/92

1992-09-24

Blatt 1

Ausgegeben am24.09.1992

Jahrgang 1992113. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Waidmannsfeld

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 20. Juli 1992, Zl. II/1-M-508/1-92, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6, der Gemeinde Waidmannsfeld das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In einem durch einen silbernen geschwungenen Balken schräglinks geteilten Schild vorne in Grün eine goldene Kirche mit rechtsstehendem Turm und schwarzen Türen und Fenstern, hinten in Rot drei silberne aufgerollte Papierrollen, zwei zu eins gestellt”.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Waidmannsfeld festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Grün” genehmigt.