Gliederungszahl

1212/40–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Velm-Götzendorf

Ausgabedatum

27.08.1993

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Velm-Götzendorf

1212/40–0

Kundmachung

89/93

1993-08-27

Blatt 1

Ausgegeben am27.08.1993

Jahrgang 199389. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Velm-Götzendorf

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. Juli 1993, Zl. II/1-M-125a-93, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6, der Gemeinde Velm-Götzendorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Ein schräglinks geteilter Schild, oben in Blau ein roter Markgrafenhut mit ausgelapptem Hermelinstulp und goldenen Spangen, unten in Gold eine grüne Weintraube mit zwei Blättern.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Velm- Götzendorf festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Grün” genehmigt.