Gliederungszahl

1212/41–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Achau

Ausgabedatum

12.11.1993

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Achau

1212/41–0

Kundmachung

104/93

1993-11-12

Blatt 1

Ausgegeben am12.11.1993

Jahrgang 1993104. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Achau

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. Juli 1993, Zl. II/1-M-330-93, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6, der Gemeinde Achau das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Gold über vier blauen Wellenbalken ein schräglinks gerichteter grüner Eichenzweig mit vier Blättern und drei Eicheln.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Achau festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Grün” genehmigt.