Gliederungszahl

1212/42–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Zeiselmauer

Ausgabedatum

14.03.1994

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Zeiselmauer

1212/42–0

Kundmachung

40/94

1994-03-14

Blatt 1

Ausgegeben am14.03.1994

Jahrgang 199440. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Zeiselmauer

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 15. Februar 1994, Zl. II/1-M-464-93, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7, der Gemeinde Zeiselmauer das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Ein geteilter Schild, oben in Gold ein wachsender roter Wolf, unten in Blau eine goldene Zinnenmauer mit einem von zwei gequaderten Türmen flankierten offenen Tor”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Zeiselmauer festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Rot” genehmigt.