Gliederungszahl

1212/44–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Hochwolkersdorf

Ausgabedatum

26.05.1994

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Hochwolkersdorf

1212/44–0

Kundmachung

62/94

1994-05-26

Blatt 1

Ausgegeben am26.05.1994

Jahrgang 199462. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Hochwolkersdorf

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 22. März 1994, Zl. II/1-M-490/1-94, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7, der Gemeinde Hochwolkersdorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In rotsilberrotem Bindenschild zwei aus den Schildrändern wachsende halbe Wagenräder in verwechselten Farben, darunter ein von Blau und Gold gespaltener Schildfuß, mit einem Sparren in verwechselten Farben belegt.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Hochwolkersdorf festgesetzten Gemeindefarben “Rot- Gelb-Blau” genehmigt.