Gliederungszahl

1460/24–1

Titel

Kundmachung über die Genehmigung der Grenzänderung von Gemeinden

Ausgabedatum

26.05.1994

Kundmachung über die Genehmigung der Grenzänderung von Gemeinden

1460/24–0

Kundmachung

41/94

1994-03-14

Blatt 1-2

1460/24–1

1. Novelle

63/94

1994-05-26

Blatt 2

Ausgegeben am26.05.1994

Jahrgang 199463. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7

Änderung der Kundmachung über die Genehmigung der Grenzänderung von Gemeinden

Die Kundmachung über die Genehmigung der Grenzänderung von Gemeinden, LGBl. 1460/24, wird wie folgt geändert:

In der Ziffer 5 lautet es nach den Worten “Abgetreten werden:”:

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat gemäß § 7 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973 mit der Wirkung vom 1. Jänner 1994 die von nachstehenden Gemeinden beschlossenen Grenzänderungen genehmigt: