Gliederungszahl

1212/45–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Bergland

Ausgabedatum

07.09.1994

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Bergland

1212/45–0

Kundmachung

97/94

1994-09-07

Blatt 1

Ausgegeben am07.09.1994

Jahrgang 199497. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Bergland

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 31. Mai 1994, Zl. II/1-M-256-94, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7, der Gemeinde Bergland das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Gold auf grünem Dreiberg, darin ein silberner Wellenbalken, ein grüner Laubbaum mit viergeteilter Krone”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Bergland festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Grün” genehmigt.