Gliederungszahl

1212/47–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Markt- gemeinde Herrnbaumgarten

Ausgabedatum

07.09.1994

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Markt- gemeinde Herrnbaumgarten

1212/47–0

Kundmachung

99/94

1994-09-07

Blatt 1

Ausgegeben am07.09.1994

Jahrgang 199499. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Herrnbaumgarten

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. Mai 1994, Zl. II/1-M-311-94, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7, der Marktgemeinde Herrnbaumgarten das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Silber auf grünem Dreiberg ein zinnenbekrönter, gequaderter schwarzer Turm, belegt mit einem rotsilberroten Bindenschild, zu beiden Seiten je ein belaubter grüner Weinstock mit zwei Trauben.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Herrnbaumgarten festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz- Weiß-Grün” genehmigt.