Gliederungszahl

1212/48–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Markt- gemeinde Gumpoldskirchen

Ausgabedatum

07.09.1994

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Markt- gemeinde Gumpoldskirchen

1212/48–0

Kundmachung

100/94

1994-09-07

Blatt 1

Ausgegeben am07.09.1994

Jahrgang 1994100. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Gumpoldskirchen

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. Mai 1994, Zl. II/1-M-336-94, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7, der Marktgemeinde Gumpoldskirchen das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen.

“Ein rotsilberroter Bindenschild, in der silbernen Binde eine grüne Weinrebe mit zwei Blättern und einer Traube.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Gumpoldskirchen festgesetzten Gemeindefarben “Rot- Weiß” genehmigt.