Gliederungszahl

1212/49–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Leopoldsdorf

Ausgabedatum

28.10.1994

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Leopoldsdorf

1212/49–0

Kundmachung

123/94

1994-10-28

Blatt 1

Ausgegeben am28.10.1994

Jahrgang 1994123. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Leopoldsdorf

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. Juli 1994, Zl. II/1-M-525-94, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7, der Gemeinde Leopoldsdorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Gold ein roter gequaderter Ringziegelofen mit Schornstein und schwarzer Türöffnung, begleitet von zwei aufgerichteten, einander zugewendeten, herschauenden, doppelschwänzigen roten Löwen.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Leopoldsdorf festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Rot” genehmigt.