Gliederungszahl

1212/50–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Markgrafneusiedl

Ausgabedatum

28.10.1994

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Markgrafneusiedl

1212/50–0

Kundmachung

124/94

1994-10-28

Blatt 1

Ausgegeben am28.10.1994

Jahrgang 1994124. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Markgrafneusiedl

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. Juli 1994, Zl. II/1-M-111-94, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7, der Gemeinde Markgrafneusiedl das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In einem durch einen silbernen Wellenbalken schräglinks geteilten Schild oben in Blau ein goldener Adler, unten in Rot eine goldene Ruine mit linksstehendem Turm und schwarzen Tür- und Fensteröffnungen.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Markgrafneusiedl festgesetzten Gemeindefarben “Blau- Gelb-Rot” genehmigt.