Gliederungszahl

1212/51–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Markt- gemeinde Payerbach

Ausgabedatum

28.10.1994

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Markt- gemeinde Payerbach

1212/51–0

Kundmachung

125/94

1994-10-28

Blatt 1

Ausgegeben am28.10.1994

Jahrgang 1994125. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Payerbach

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. August 1994, Zl. II/1-M-368/3-94, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7, der Marktgemeinde Payerbach das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Erhöht geteilt durch einen silbernen Viadukt mit fünf weiten Bögen im Mittelteil sowie vier engen links und rechts, oben in Grün eine gestürzte, abgeflachte goldene Spitze, darin ein aufgerichteter roter Greif, in den Vorderklauen einen ebensolchen Hasen haltend, unten in Rot eine gold bordierte, gestürzte blaue Spitze, im Schildfuß belegt mit einer goldenen Raute, darin ein gekreuztes rotes Bergwerkszeichen.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Payerbach festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb- Blau” genehmigt.