Gliederungszahl

1212/55–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ramsau

Ausgabedatum

18.07.1996

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ramsau

1212/55–0

Kundmachung

82/96

1996-07-18

Blatt 1

Ausgegeben am18.07.1996

Jahrgang 199682. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–8

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ramsau

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 16. April 1996, Zl. II/1-M-249-96, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–8, der Gemeinde Ramsau das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Gold eine von zwei blauen heraldischen Lilien begleitete, wachsende, am oberen Schildrand anstoßende grüne Tanne, belegt mit zwei schräggekreuzten silbernen Sensen, darunter ein aus dem Schildfuß wachsender Drudenfuß.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Ramsau festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Blau” genehmigt.