Gliederungszahl

1212/57–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Opponitz

Ausgabedatum

29.08.1996

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Opponitz

1212/57–0

Kundmachung

100/96

1996-08-29

Blatt 1

Ausgegeben am29.08.1996

Jahrgang 1996100. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–8

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Opponitz

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 25. Juni 1996, Zl. II/1-M-23-96, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–8, der Gemeinde Opponitz das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Über grünem Dreiberg gespalten, vorne in Blau ein silbernes Wasserrad, hinten in Silber ein auf dem Dreiberg stehender, aufgerichteter roter Wolf.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Opponitz festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Rot” genehmigt.