Gliederungszahl

1212/58–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Altenburg

Ausgabedatum

29.08.1996

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Altenburg

1212/58–0

Kundmachung

101/96

1996-08-29

Blatt 1

Ausgegeben am29.08.1996

Jahrgang 1996101. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–8

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Altenburg

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 25. Juni 1996, Zl. II/1-M-173-96, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–8, der Gemeinde Altenburg das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Schräglinks geteilt, oben in Blau ein aus der Teilungslinie wachsender, gequaderter silberner Turm mit fünf Zinnen, offenem Tor und Rundbogenfenster, unten in Silber auf grünem Dreiberg ein linksgeneigter Rosenstock mit drei roten Rosen und grünen Blättern.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Altenburg festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß” genehmigt.