Gliederungszahl

1212/59–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Höflein an der Hohen Wand

Ausgabedatum

29.08.1996

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Höflein an der Hohen Wand

1212/59–0

Kundmachung

102/96

1996-08-29

Blatt 1

Ausgegeben am29.08.1996

Jahrgang 1996102. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–8

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Höflein an der Hohen Wand

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 25. Juni 1996, Zl. II/1-M-362a-96, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–8, der Gemeinde Höflein an der Hohen Wand das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Silber unter blauem Schildhaupt eine blaue heraldische Lilie, im Schildfuß ein grüner Hügel, darin ein silbernes Bergwerkszeichen, Schlegel und Eisen.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Höflein an der Hohen Wand festgesetzten Gemeindefarben “Blau- Weiß-Grün” genehmigt.