Gliederungszahl

1212/63–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Viehdorf

Ausgabedatum

13.03.1997

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Viehdorf

1212/63–0

Kundmachung

33/97

1997-03-13

Blatt 1

Ausgegeben am13.03.1997

Jahrgang 199733. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Viehdorf

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 7. Jänner 1997, Zl. IVW3-M-32-96, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Gemeinde Viehdorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In von Blau und Gold schräg gewürfeltem Schild eine wachsende grüne Spitze, belegt mit einer goldenen heraldischen Lilie.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Viehdorf festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb” genehmigt.