Gliederungszahl

1212/64–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Hof am Leithaberge

Ausgabedatum

09.04.1997

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Hof am Leithaberge

1212/64–0

Kundmachung

45/97

1997-04-09

Blatt 1

Ausgegeben am09.04.1997

Jahrgang 199745. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Hof am Leithaberge

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 25. Februar 1997, Zl. IVW3-M-75-97, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Marktgemeinde Hof am Leithaberge das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In grünem, von einer goldenen Leiste gesäumtem Hügel ein goldener Dreiseithof mit geschlossenem Tor, darüber in Gold eine gequaderte rote Zinnenmauer, darunter in blauem gewelltem Schildfuß drei silberne Wellenfäden.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Hof am Leithaberge festgesetzten Gemeindefarben “Rot- Gelb-Grün” genehmigt.