Gliederungszahl

1212/65–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Otterthal

Ausgabedatum

09.04.1997

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Otterthal

1212/65–0

Kundmachung

46/97

1997-04-09

Blatt 1

Ausgegeben am09.04.1997

Jahrgang 199746. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Otterthal

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 4. März 1997, Zl. IVW3-M-367-97, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Gemeinde Otterthal das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Im Tannenschnitt erhöht geteilt, oben in Blau ein silberner Hügel, unten über gewelltem blauem Schildfuß mit drei silbernen Wellenfäden in Grün ein goldener Amboß.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Otterthal festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb- Blau” genehmigt.