Gliederungszahl

1212/66–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Röhrenbach

Ausgabedatum

22.04.1997

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Röhrenbach

1212/66–0

Kundmachung

48/97

1997-04-22

Blatt 1

Ausgegeben am22.04.1997

Jahrgang 199748. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9

Kundmachung

über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Röhrenbach

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 11. März 1997, Zl. IVW3-M-186-97, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Gemeinde Röhrenbach das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Durch einen silbernen Wellenbalken schrägrechts geteilt, unten in Blau zwei aus dem rechten unteren Schildrand wachsende goldene Rohrkolben mit je vier Blättern, oben in Grün ein aus der Schildteilung wachsendes, zweigeschossiges silbernes Rennaissanceschloß mit schwarzen Fenstern, mächtigem, sechsgeschossigem, von einem Zwiebelglockendach mit Ecktürmchen bekröntem Torturm mit offenem Tor”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Röhrenbach festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Grün” genehmigt.