Gliederungszahl

1212/67–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Heldenberg

Ausgabedatum

12.06.1997

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Heldenberg

1212/67–0

Kundmachung

58/97

1997-06-12

Blatt 1

Ausgegeben am12.06.1997

Jahrgang 199758. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Heldenberg

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 15. Mai 1997, Zl. IVW3-M-156-97, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Gemeinde Heldenberg das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Durch eine goldene Leiste schräglinks geteilt, oben in Rot eine goldene Säulenhalle mit fünf Säulen, unten in Blau eine goldene Traube mit linksgestelltem Blatt.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Heldenberg festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb- Blau” genehmigt.