Gliederungszahl

1212/69–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Wienerwald

Ausgabedatum

11.07.1997

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Wienerwald

1212/69–0

Kundmachung

68/97

1997-07-11

Blatt 1

Ausgegeben am11.07.1997

Jahrgang 199768. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Wienerwald

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 27. Mai 1997, Zl. IVW3-M-349-97, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Gemeinde Wienerwald das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Durch einen geschwungenen, schräglinken silbernen Balken geteilt, oben in Rot eine goldene heraldische Rose, unten in Grün ein beblätterter goldener Buchenzweig mit Bucheckern.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Wienerwald festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gold- Rot” genehmigt.