Gliederungszahl

1212/71–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Droß

Ausgabedatum

19.12.1997

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Droß

1212/71–0

Kundmachung

139/97

1997-12-19

Blatt 1

Ausgegeben am19.12.1997

Jahrgang 1997139. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Droß

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 18. November 1997, Zl. IVW3-M-214a-97, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Gemeinde Droß das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Durch eine goldene Leiste gespalten, vorne in Grün eine silberne heraldische Lilie, hinten in Rot ein goldener, aufgerichteter schwarz bewehrter Löwe.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Droß festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Rot” genehmigt.