Gliederungszahl

1212/72–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Miesenbach

Ausgabedatum

13.02.1998

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Miesenbach

1212/72–0

Kundmachung

2/98

1998-02-13

Blatt 1

Ausgegeben am13.02.1998

Jahrgang 19982. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Miesenbach

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. Dezember 1997, Zl. IVW3-M-501-97, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Gemeinde Miesenbach das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Grün ein silberner schrägrechter Wellenbalken, oben ein silbernes Salzfaß, schrägrechts unterlegt mit einem goldenen Bischofsstab, unten ein goldenes Wasserrad.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, die vom Gemeinderat der Gemeinde Miesenbach festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Grün-Weiß” genehmigt.