Gliederungszahl

1212/74–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Hochneukirchen-Gschaidt

Ausgabedatum

19.02.1998

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Hochneukirchen-Gschaidt

1212/74–0

Kundmachung

32/98

1998-02-19

Blatt 1

Ausgegeben am19.02.1998

Jahrgang 199832. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Hochneukirchen-Gschaidt

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 29. November 1994, Zl. II/1-M-489/4-94, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7, der Gemeinde Hochneukirchen-Gschaidt das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Blau auf grünem, silbern bordiertem Dreiberg ein Grenzstein mit silbernem Sockel und konischem rotem Aufsatz mit silbernen Flanken, davor ein aus dem Dreiberg wachsendes goldenes Rad mit fünf sichtbaren Speichen.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Hochneukirchen-Gschaidt festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Grün” genehmigt.