Gliederungszahl

5505/2–0

Titel

Verordnung über die Kennzeichnung des Nationalparks Donau-Auen

Ausgabedatum

08.04.1998

Verordnung über die Kennzeichnung des Nationalparks Donau-Auen

5505/2–0

Stammverordnung

57/98

1998-04-08

Blatt 1

Ausgegeben am08.04.1998

Jahrgang 199857. Stück

Die NÖ Landesregierung hat am 17. März 1997 aufgrund des § 3 Abs. 4 des NÖ Nationalparkgesetzes, LGBl. 5505–0 , verordnet:

Verordnung über die Kennzeichnung des Nationalparks Donau-Auen

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratWagner

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratBlochberger

Die Kennzeichnung des Nationalparks Donau-Auen hat mittels nachfolgend beschriebener Hinweistafeln zu erfolgen:

Auf einer kreisrunden, weißen Platte steht in Kleinbuchstaben, Schriftfarbe grün “nationalpark”, darunter in Schriftfarbe orange “donau” geschrieben, daneben ist ein Kreis mit blaugrüner Hintergrundstruktur (Abstraktion einer realen Fotographie von Astgestrüpp des Audickichts), worauf in der oberen Hälfte in weißer Schrift “auen” steht.