Gliederungszahl

1212/75–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Zelking-Matzleinsdorf

Ausgabedatum

29.05.1998

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Zelking-Matzleinsdorf

1212/75–0

Kundmachung

77/98

1998-05-29

Blatt 1

Ausgegeben am29.05.1998

Jahrgang 199877. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben

für die Gemeinde Zelking-Matzleinsdorf

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 28. April 1998, Zl. IVW3-M-295-98, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Gemeinde Zelking-Matzleinsdorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Geviert, eins und vier von Blau und Silber schrägrechts geteilt, zwei von Blau und Rot durch drei silberne, eins zu zwei gestellte Quadersteine geteilt, drei von Rot und Silber mit drei aufsteigenden Spitzen geteilt.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, die vom Gemeinderat der Gemeinde Zelking-Matzleinsdorf festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Rot” genehmigt.