Gliederungszahl

1212/76–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde Klosterneuburg

Ausgabedatum

23.07.1998

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde Klosterneuburg

1212/76–0

Kundmachung

101/98

1998-07-23

Blatt 1

Ausgegeben am23.07.1998

Jahrgang 1998101. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben

für die Stadtgemeinde Klosterneuburg

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 22. Juni 1998, Zl. IVW3-M-523/2-98, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Stadtgemeinde Klosterneuburg das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Rot eine freistehende, gequaderte und gezinnte silberne Mauer, dahinter drei gezinnte silberne Türme mit schwarzen Fenstern, im mittleren höheren Turm ein schwarz geöffnetes Rundbogentor.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, die vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Klosterneuburg festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß” genehmigt.