Gliederungszahl

1212/77–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Gnadendorf

Ausgabedatum

17.09.1998

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Gnadendorf

1212/77–0

Kundmachung

133/98

1998-09-17

Blatt 1

Ausgegeben am17.09.1998

Jahrgang 1998133. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben

für die Gemeinde Gnadendorf

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 19. August 1998, Zl. IVW3-M-305-98, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Gemeinde Gnadendorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Von Blau und Rot durch drei silberne, eins zu zwei gestellte Quadersteine erhöht geteilt, im Schildfuß ein goldener Hügel, belegt mit einem grünen liegenden Eichenblatt.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, die vom Gemeinderat der Gemeinde Gnadendorf festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Rot” genehmigt.