Gliederungszahl

1212/78–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Tattendorf

Ausgabedatum

17.09.1998

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Tattendorf

1212/78–0

Kundmachung

134/98

1998-09-17

Blatt 1

Ausgegeben am17.09.1998

Jahrgang 1998134. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben

für die Gemeinde Tattendorf

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 19. August 1998, Zl. IVW3-M-62/3-98, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Gemeinde Tattendorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Gespalten von Rot und Gold, vorne über einem schwarzen Adler mit ausgebreiteten Flügeln eine rote Sturzkrücke, hinten aus dem Schildfuß wachsend ein belaubter goldener Weinstock mit drei Trauben.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, die vom Gemeinderat der Gemeinde Tattendorf festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Rot” genehmigt.