Gliederungszahl

1212/79–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Stössing

Ausgabedatum

30.10.1998

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Stössing

1212/79–0

Kundmachung

140/98

1998-10-30

Blatt 1

Ausgegeben am30.10.1998

Jahrgang 1998140. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben

für die Gemeinde Stössing

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratVotruba

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 7. September 1998, Zl. IVW3-M-422a-98, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Gemeinde Stössing das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Grün über einem schwarzen, von einer silbernen Leiste gesäumten spitzen Dreiberg, darin eine aus dem Schildfuß wachsende goldene Linde, eine liegende, schwarzbewehrte silberne Hirschkuh.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, die vom Gemeinderat der Gemeinde Stössing festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Gelb” genehmigt.