Gliederungszahl

1212/80–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Moorbad Harbach

Ausgabedatum

15.06.1999

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Moorbad Harbach

1212/80–0

Kundmachung

62/99

1999-06-15

Blatt 1

Ausgegeben am15.06.1999

Jahrgang 199962. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben

für die Gemeinde Moorbad Harbach

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 27. April 1999, Zl. IVW3-M-138/8-99, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Gemeinde Moorbad Harbach das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Gold auf grünem Hügel, darin ein silberner Wellenbalken, eine schwarze Schale auf ebensolchem granitenem Sockel, aus der Schale wachsend eine stilisierte, dreiblättrige grüne Moorpflanze.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, die vom Gemeinderat der Gemeinde Moorbad Harbach festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Schwarz” genehmigt.