Gliederungszahl

1212/82–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde Ebenfurth

Ausgabedatum

15.07.1999

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde Ebenfurth

1212/82–0

Kundmachung

79/99

1999-07-15

Blatt 1

Ausgegeben am15.07.1999

Jahrgang 199979. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben

für die Stadtgemeinde Ebenfurth

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 4. Mai 1999, ZI. IVW3-M-484/1-99, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Stadtgemeinde Ebenfurth das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Silber ein viereckiger, auf einem grünen Dreiberg stehender, silberner rotgedeckter Quaderturm mit zwei roten Dachfähnchen, schwarz geöffnetem Tor, rotsilberroten Torflügeln und halb aufgezogenem goldenem Fallgitter, über dem Tor ein roter Schild mit einem goldenen Löwen und darüber drei schwarze Schießscharten, zwei über ein gestellt.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, die vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Ebenfurth festgesetzten Gemeindefarben “Weiß-Rot-Gelb” genehmigt.