Gliederungszahl

1212/83–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Berg

Ausgabedatum

30.07.1999

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Berg

1212/83–0

Kundmachung

84/99

1999-07-30

Blatt 1

Ausgegeben am30.07.1999

Jahrgang 199984. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Berg

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 5. Juli 1999, Zl. IVW3-M-3070301/002-99, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Gemeinde Berg das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Blau unter goldener Laubkrone ein roter, mit einer goldenen Leiste gesäumter Hügel, darin ein aus dem Schildfuß wachsendes goldenes Rad, aus dem wiederum eine dreiblättrige, zwei Trauben tragende goldene Weinrebe wächst.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, die vom Gemeinderat der Gemeinde Berg festgesetzten Gemeindefarben “Blau- Gelb-Rot” genehmigt.