Gliederungszahl

1212/84–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Mailberg

Ausgabedatum

01.10.1999

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Mailberg

1212/84–0

Kundmachung

111/99

1999-10-01

Blatt 1

Ausgegeben am01.10.1999

Jahrgang 1999111. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Mailberg

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratDr. Bauer

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. August 1999, ZI. IVW3-M-3102501/002-99 gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Marktgemeinde Mailberg das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Rot ein anstoßendes silbernes Malteserkreuz, belegt mit einem von Grün und Silber gevierten Herzschild mit vier zueinandergekehrten aufgerichteten Pferden in gewechselten Farben.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Mailberg festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß” genehmigt.