Gliederungszahl

1212/86–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Muckendorf-Wipfing

Ausgabedatum

01.10.1999

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Muckendorf-Wipfing

1212/86–0

Kundmachung

113/99

1999-10-01

Blatt 1

Ausgegeben am01.10.1999

Jahrgang 1999113. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Muckendorf-Wipfing

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratDr. Bauer

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 25. August 1999, Zl. IVW3-M-3214301/002-99, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Gemeinde Muckendorf-Wipfing das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Durch einen silbernen Wellenbalken schräglinks geteilt, oben in Grün eine goldene Korngarbe, unten in Blau übereinander drei silberne Fische.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, die vom Gemeinderat der Gemeinde Muckendorf-Wipfing festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Grün” genehmigt.