Gliederungszahl

1212/87–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Buchbach

Ausgabedatum

26.11.1999

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Buchbach

1212/87–0

Kundmachung

138/99

1999-11-26

Blatt 1

Ausgegeben am26.11.1999

Jahrgang 1999138. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Buchbach

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 11. Oktober 1999, ZI. IVW3-M-3180601/002-99, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Gemeinde Buchbach das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Von Grün und Rot durch einen silbernen Wellenbalken mit unterlegtem goldenem Wasserrad erniedrigt geteilt, dahinter aus der Schildteilung wachsend eine goldene Buche, begleitet von zwei goldenen Kastanien.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, die vom Gemeinderat der Gemeinde Buchbach festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Grün-Weiß” genehmigt.