Gliederungszahl

1212/88–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Fallbach

Ausgabedatum

17.12.1999

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Fallbach

1212/88–0

Kundmachung

146/99

1999-12-17

Blatt 1

Ausgegeben am17.12.1999

Jahrgang 1999146. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Fallbach

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratKnotzer

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 16. November 1999, ZI. IVW3-M-3160901/002-99, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Gemeinde Fallbach das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Über gewelltem blauem Schildfuß, darin drei silberne Wellenleisten, gespalten, vorne in Gold ein roter Turm mit fünf Zinnen, schwarz geöffnetem Rundbogentor und schwarzem Fenster, hinten in Grün ein aus fünf Ähren bestehendes goldenes Getreidebündel.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, die vom Gemeinderat der Gemeinde Fallbach festgesetzten Gemeindefarben “Rot- Gelb-Grün” genehmigt.