Gliederungszahl

1212/91–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Hauskirchen

Ausgabedatum

27.04.2000

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Hauskirchen

1212/91–0

Kundmachung

57/00

2000-04-27

Blatt 1

Ausgegeben am27.04.2000

Jahrgang 200057. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Hauskirchen

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratK n o t z e r

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 21. März 2000, Zl. IVW3-M-3082601/002-00, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10, der Gemeinde Hauskirchen das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Durch einen silbernen Wellenbalken schräglinks geteilt, oben in Rot, aus der Schildteilung wachsend, eine goldene Kirche in Seitenansicht mit rechtsstehendem achteckigem Turm, schwarzen Türen und Fensteröffnungen, unten in Grün, vom linken unteren Schildrand ausgehend, ein silbernes Denkmal, bestehend aus Standplatte, Basis, quadratischem Sockel und einer Vase mit einem stilisierten Erdapfel.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10, die vom Gemeinderat der Gemeinde Hauskirchen festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Grün” genehmigt.