Gliederungszahl

5505/4–0

Titel

Verordnung über die Kennzeichnung des Nationalparks Thayatal

Ausgabedatum

21.07.2000

Verordnung über die Kennzeichnung des Nationalparks Thayatal

5505/4–0

Stammverordnung

75/00

2000-07-21

Blatt 1

Ausgegeben am21.07.2000

Jahrgang 200075. Stück

Die NÖ Landesregierung hat am 27. Juni 2000 aufgrund des § 3 Abs. 4 des NÖ Nationalparkgesetzes, LGBl. 5505–0 , verordnet:

Verordnung über die Kennzeichnung des Nationalparks Thayatal

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterDr. Hannes Bauer

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratÖKR Franz Blochberger

Die Kennzeichnung des Nationalparks Thayatal hat mittels nachfolgend beschriebener Hinweistafeln zu erfolgen:

Auf einer rechteckigen Platte mit einem Format von mindestens 100 x 320 mm und maximal 150 x 480 mm steht in schwarzer Schrift “Thayatal”, wobei zwischen den Oberlängen der Buchstaben “h” und “t” in Großbuchstaben das Wort “Nationalpark” eingefügt ist. Den Hintergrund bildet ein sich regelmäßig wiederholendes Muster in symmetrischer Ordnung, bestehend aus Schlingen und ovalen geometrischen Figuren. Der rechte Teil des Signets ist weiß, der linke Teil in einem gelbgrünen Ton.