Gliederungszahl

1212/93–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Pernegg

Ausgabedatum

20.04.2001

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Pernegg

1212/93–0

Kundmachung

22b/01

2001-04-20

Blatt 1

Ausgegeben am20.04.2001

Jahrgang 200122b. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Pernegg

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratKnotzer

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 3. April 2001, Zl. IVW3-M-3111701/002, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10, der Marktgemeinde Pernegg das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Silber auf grünem Boden rechts ein grüner Laubbaum, dessen Stamm ein zur linken Seite des Baumes stehender aufgerichteter schwarzer Bär mit seinen Vorderpranken erfasst.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10, die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Pernegg festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Schwarz” genehmigt.