Gliederungszahl

1212/99–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Bürg-Vöstenhof

Ausgabedatum

12.04.2002

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Bürg-Vöstenhof

1212/99–0

Kundmachung

37/02

2002-04-12

Blatt 1

Ausgegeben am12.04.2002

Jahrgang 200237. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Bürg-Vöstenhof

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratKnotzer

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. März 2002, Zl. IVW3-M-3184201/003, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Gemeinde Bürg-Vöstenhof das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Silber ein von rechts nach links ansteigender grüner Berg, darin über geflutetem blauem Schildfuß mit drei silbernen Wellenleisten auf grünem Boden eine goldene gequaderte Zinnenmauer und ein goldener Torturm mit Satteldach, schwarz geöffnetem Tor und zwei schwarzen Fensteröffnungen.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Gemeinde Bürg-Vöstenhof festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Blau” genehmigt.