Gliederungszahl

1213/1–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ebergassing

Ausgabedatum

12.04.2002

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ebergassing

1213/1–0

Kundmachung

38/02

2002-04-12

Blatt 1

Ausgegeben am12.04.2002

Jahrgang 200238. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ebergassing

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratKnotzer

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 19. März 2002, Zl. IVW3-M-3240101/002, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Gemeinde Ebergassing das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Über blauem gewelltem Schildfuß mit drei silbernen Wellenleisten, gespalten durch eine silberne Leiste, vorne in Rot ein goldener Eberkopf, hinten in Grün eine goldene Sonnenblume.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Gemeinde Ebergassing festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Grün“ genehmigt.