Gliederungszahl

1213/4–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Raach am Hochgebirge

Ausgabedatum

28.02.2003

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Raach am Hochgebirge

1213/4–0

Kundmachung

25/03

2003-02-28

Blatt 1

Ausgegeben am28.02.2003

Jahrgang 200325. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Raach am Hochgebirge

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratKnotzer

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 28. Jänner 2003, Zl. IVW3-M-3182701/002-2002, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Gemeinde Raach am Hochgebirge das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Erniedrigt geteilt durch eine silberne gezinnte Mauerkrone, oben in Silber ein grüner Berg mit drei Kuppen, belegt mit zwei gekreuzten goldenen Pfeilen, unten in Blau ein silbernes Antoniuskreuz.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Gemeinde Raach am Hochgebirge festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Blau“ genehmigt.